Als unabhängiger Experte und Berater für den privaten und betrieblichen Versicherungsbereich stehe ich auf Ihrer Seite. Im Gegensatz zu Versicherungsinstituten biete ich Ihnen nicht das „eigene“ Produkt an, sondern – aus einer großen Auswahl – das „individuell beste“ am Markt.
Warum zum Versicherungsmakler?
Für den Laien ist es oft schwierig, zwischen den verschiedenen Typen von „Versicherungsberatern“ zu unterscheiden, die im Versicherungsvertrieb auftreten. Häufig werden sie nach wie vor unter dem Sammelbegriff „Versicherungsvertreter“ in einen Topf geworfen.
Dabei macht es doch einen erheblichen Unterschied für die Qualität der Beratung aus, ob man einem weisungsgebundenen Versicherungsvertreter oder Versicherungsagent gegenübersitzt (beide stehen in einem Vertragsverhältnis zu einer oder mehreren Versicherungen), der klarerweise ausschließlich die Produkte und Interessen seines Arbeitgebers bzw. Vertragspartners vertreten muss – oder einem unabhängigen Versicherungsmakler, der gesetzlich verpflichtet ist, vorrangig die Interessen seines Kunden zu wahren.
Nur der Versicherungmakler muss aufgrund der Bestimmungen des Maklergesetzes auf Basis einer Risikoanalyse und eines entsprechenden Deckungskonzeptes das Produkt mit dem besten Preis/Leistungsverhältnis am Markt empfehlen. Als Kunde des Versicherungsmaklers haben Sie daher immer eine Bestpreisgarantie.
Durch sogenannte Klauseln gelingt es dem Versicherungsmakler, den Leistungsumfang der Versicherungsprodukte ohne Aufpreis zu erweitern und dadurch die Position des Kunden im Schadenfall zu verbessern.
Natürlich vertritt der Versicherungsmakler im Schadenfall die Interessen seiner Kunden. Auch in diesem Bereich ist klar, dass der unabhängige Versicherungsmakler bei eventuellen Differenzen mit der Versicherung mehr erreichen kann als ein weisungsgebundener Vermittler.
Nur als Kunde eines Versicherungsmaklers haben Sie das Recht, bei Differenzen mit der Versicherung ein von der Maklerschaft in Zusammenarbeit mit der Versicherungswirtschaft eingerichtetes Schiedsgericht anzurufen und damit kostenintensive und langwierige Prozesse zu vermeiden.
Der Versicherungsmakler haftet wie ein Sachverständiger für sämtliche Handlungen und Unterlassungen und ist zum Schutze der Kunden – ähnlich wie Rechtsanwälte oder Steuerberater – gesetzlich verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Zusammengefasst: